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Mieterselbstauskunft online ausfüllen
Maja rentcard

Mieterselbstauskunft ausfüllen: Tipps und Informationen

  • von Maja rentcard
  • Oktober 29, 2024

Startseite>>Blog>>Beeindrucke deinen zukünftigen Vermieter

Was ist eine Mieterselbstauskunft?

Die Mieterselbstauskunft stellt einen bedeutenden Bestandteil einer Bewerbung für eine Mietwohnung dar. Sie dient dazu, dem Vermieter einen umfassenden Überblick über die persönlichen, familiären und finanziellen Verhältnisse des Bewerbers zu verschaffen. In Kombination mit einer Bonitätsauskunft ermöglicht sie dem Vermieter eine Einschätzung der Zahlungsfähigkeit und Eignung des potenziellen Mieters.

Warum ist eine Mieterselbstauskunft erforderlich?

Der Vermieter haben ein berechtigtes Interesse daran, Informationen über potenzielle Mieter zu erhalten, um Mietnomaden oder zahlungsunwillige Mieter zu vermeiden. Darüber hinaus ermöglichen die freiwillig angegebenen Informationen, wie beispielsweise Angaben zur Tierhaltung oder zur geplanten Wohnungsnutzung, dem Vermieter eine präzisere Auswahl geeigneter Mieter.

Ist die Mieterselbstauskunft verpflichtend?

Die Selbstauskunft für Mieter ist freiwillig, es besteht kein gesetzlicher Anspruch des Vermieters darauf. Allerdings erhöht das Ausfüllen der Selbstauskunft die Chancen des Bewerbers, als Mieter akzeptiert zu werden.

Zulässige Fragen in einer Mieterselbstauskunft:

  • Identität des Mieters (z. B. Name, Anschrift, Geburtsdatum o. ä.)
  • Familienstand
  • Anzahl und Alter der zum Haushalt gehörenden Personen
  • Arbeitsverhältnis/Arbeitgeber
  • Nettoeinkommen
  • Haustiere, sofern deren Haltung untersagt werden darf
  • Ob der Mieter Raucher ist
  • Ob das Sozialamt oder ein anderer Grundsicherungsträger die Mietkosten trägt
  • Ob über das Vermögen des Mieters ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist
  • Ob eine eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde
  • Ob eine Einkommenspfändung vorliegt
  • Mietschulden aus vorangegangenen Mietverhältnissen

Unzulässige Fragen in einer Mieterselbstauskunft:

  • Familienplanung (bestehende oder geplante Schwangerschaft)
  • Mitgliedschaften (z. B. in Parteien, im Mieterverein oder in einer Gewerkschaft)
  • Bestehen einer Rechtsschutzversicherung
  • Person des vorherigen Vermieters
  • Nationalität oder ethnische Zugehörigkeit
  • Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft
  • Hobbies oder Musikgeschmack
  • Bestehende Krankheiten oder Behinderungen
  • Vorstrafen oder anhängige Ermittlungsverfahren
  • Offenlegung von Einnahmen und Verbindlichkeiten im Detail
  • Einkommensverhältnisse von Angehörigen, sofern diese nicht ebenfalls Mieter sind oder eine Bürgschaft übernehmen

Ungefragte Aufklärungspflichten des Mieters:

Es gibt auch ungefragte Aufklärungspflichten des Mieters , bei denen der Vermieter über bestimmte Situationen informiert werden muss, auch wenn er nicht danach fragt. Eine solche Aufklärungspflicht besteht, wenn:

  • Die Höhe des Mietzinses 75% oder mehr des Nettoeinkommens des Mieters beträgt.
  • Die Miete im Rahmen der Übernahme der Kosten der Wohnung vom Sozialamt oder anderen Grundsicherungsträgern (z. B. der Jobcenter) übernommen wird.
  • Über das Vermögen des Mieters ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.

Ohne jede Pflicht kann die Chancen auf die neue Wohnung steigen, wenn die Selbstauskunft durch einen Einkommensnachweis ergänzt wird.

Welche Folgen haben Falschaussagen in der Mieterauskunft?

Es ist von großer Bedeutung, bei der Beantwortung der Mieterselbstauskunft wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Bei falschen Angaben zu zulässigen Fragen hat der Vermieter die Möglichkeit, rechtliche Schritte gegen das Bestehen des Mietvertrags einzuleiten und diesen fristlos zu kündigen. Bei unzulässigen Fragen gibt es für den Mieter keine rechtlichen Nachteile. Allerdings kann das Stellen unzulässiger Fragen durch den Vermieter eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Mieterselbstauskunft und Datenschutz:

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) legt fest, dass die erhobenen Daten nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke verwendet werden dürfen. Vermieter müssen die Grundsätze der DSGVO bei der Erhebung und Speicherung der Daten beachten.

Abschließend ist anzumerken, dass die Mieterselbstauskunft ein wesentlicher Bestandteil einer Bewerbung für eine Mietwohnung ist. Indem der Bewerber die Fragen wahrheitsgemäß beantwortet und relevante Informationen gibt, steigert er seine Chancen, als Mieter akzeptiert zu werden.

Die Mieterselbstauskunft kann online ausgefüllt werden, und es stehen passende Formulare oder Muster zur Verfügung. Eine Vorlage als PDF für die Selbstauskunft erleichtert den Prozess zusätzlich. Als Teil einer ordentlichen Bewerbungsmappekann eine sorgfältig ausgefüllte Selbstauskunft dazu beitragen, einen positiven Eindruck bei Vermietern zu hinterlassen und die Chancen auf eine Wohnung zu erhöhen.

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