Richtlinie zur Datenfreigabe für Vermieter (Shared-Data-Policy)

  1. Zweck dieser Richtlinie

Diese Richtlinie beschreibt, wie Mietinteressenten und Mieter („Nutzer“) personenbezogene Daten über die rentcard-Plattform freiwillig und selbstbestimmt an Vermietende oder an die von ihnen genutzten Plattformen übermitteln können.

  1. Definitionen

Vermietende: Umfasst Vermieter, Makler, Hausverwaltungen, Immobilienunternehmen und von ihnen beauftragte Dienstleister.

Plattformen: Umfasst Immobilienportale, CRM-/ERP-Systeme und weitere digitale Lösungen, die Vermietende zur Bearbeitung von Mietanfragen einsetzen.

  1. Grundsatz der Datenfreigabe

Die Weitergabe von Daten über rentcard erfolgt ausschließlich nach dem Prinzip der freiwilligen, informierten und selbstbestimmten Datenfreigabe durch den Nutzer.

Dies entspricht den Grundsätzen der DSGVO, insbesondere den Prinzipien:

  • der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO),
  • der Zweckbindung (Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO),
  • der Transparenz (Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGGO)
  • und der Einwilligung als Rechtsgrundlage (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

Ohne aktive Freigabe erfolgt keine Übermittlung.
Ein Widerruf wirkt ausschließlich für die Zukunft.

  1. Kategorien von Daten, die freigegeben werden können

Je nach Auswahl des Nutzers können folgende Kategorien übermittelt werden:

  • Kontakt- und Basisdaten
  • Angaben aus der Selbstauskunft
  • verifizierte Einkommens- oder Mietzahlungsinformationen (z. B. durch Open Banking oder hochgeladene Dokumente; keine Kontoauszüge oder Rohdaten)
  • Ergebnis der Identitätsprüfung („verifiziert“ / „nicht verifiziert“, ggf. mit dem vollständigen Namen im Ausweisdokument)
  • Bonitätsinformationen in Form einer Ampeldarstellung (grün, gelb, rot; kein Score, keine Detailforderungen)
  • Ergebnis der Sanktionslistenprüfung (“möglicher Treffer mit Link”, “kein Treffer”)
  • weitere Dokumente, die der Nutzer aktiv auswählt (z. B. Arbeitsvertrag, Einkommensnachweise)

Folgende Daten werden nicht freigegeben:

  • Bankzugangsdaten
  • TAN/2FA-Daten
  • vollständige Kontoauszüge oder Transaktionsdaten
  • Ausweisbilder oder Videodateien aus der Identitätsprüfung
  • Rohdaten aus Open Banking
  1. Verantwortlichkeiten

Nutzer

  • entscheidet über Art, Umfang und Empfänger der Datenfreigabe
  • bleibt Verantwortlicher für die Freigabeentscheidung
  • kann Freigaben mit Wirkung in die Zukunft jederzeit widerrufen

rentcard

  • stellt die technische Infrastruktur bereit
  • übermittelt Daten ausschließlich nach aktiver Freigabe
  • kennzeichnet verifizierte Informationen eindeutig
  • verwendet Daten nicht für andere Zwecke

Vermietende / Plattformen

  • dürfen Daten ausschließlich bei gültiger Nutzerfreigabe abrufen
  • sind eigene Verantwortliche im Sinne der DSGVO
  • dürfen die Daten nur zum Zweck der Mieterauswahl verarbeiten
  • müssen Daten löschen, wenn der Verarbeitungszweck entfällt
  1. Umfang der Übermittlung

Übermittelt werden nur die Daten, die der Nutzer im Einzelfall ausgewählt und freigegeben hat. Es gibt:

  • keine automatische Übermittlung
  • keine stillen oder impliziten Freigaben
  • keine Übermittlung im Hintergrund
  1. Transparenz gegenüber dem Nutzer

Vor jeder Freigabe wird der Nutzer klar darüber informiert:

  • welche Datenkategorien übermittelt werden
  • an welche Vermietenden oder Plattformen
  • und zu welchem Zweck
  1. Widerruf der Freigabe

Der Nutzer kann jede Freigabe jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Ab dem Widerruf erfolgen keine weiteren Übermittlungen.

  1. Hinweis auf die Datenschutzbestimmungen

Diese Richtlinie ergänzt die gesetzlichen Angaben in unserer Datenschutzerklärung.
personenbezogener Daten durch rentcard finden sich in unseren Datenschutzbestimmungen unter: https://www.rentcard.app/privacy-policy.

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