Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) für Interessenten
Aktuelle Fassung, gültig seit 24.11.2025.
1. ALLGEMEINES
1.1. Die rentcard GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in München, Deutschland, und ist beim Amtsgericht München unter HRB 283986 eingetragen (“rentcard”). rentcard betreibt unter rentcard.app (“rentcard Portal”) eine Plattform, um Interessenten eines Produktes bzw. einer Leistung (der “Interessent”; der Interessent und rentcard gemeinsam die „Vertragsparteien„) jeweils im Auftrag von Verkäufern / Anbietern von Produkten oder Leistungen (der “Auftraggeber”) eine automatisierte Bewertung der wirtschaftlichen Lage des Interessenten und der Erhebung von Informationen zur Geschäftsabwicklung mit dem Interessenten (der „rentcard Mieterpass“ und ähnliche Produkte sowie deren Bestandteile, die „Bonitätsprüfung“ und „Erhebung von Informationen zur Geschäftsabwicklung“) durchführen zu lassen. Die nachstehenden AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen rentcard und dem Interessenten, der einen rentcard-Mieterpass unter Einsatz des rentcard-Portals in Anspruch nimmt, jeweils in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
1.2. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Interessenten werden von rentcard nicht anerkannt. Abweichende oder ergänzende AGB des Interessenten werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Abweichungen von diesen AGB, ergänzende Vereinbarungen, oder allfällige entgegenstehende AGB des Interessenten sind nur wirksam, wenn sie von rentcard schriftlich bestätigt werden.
1.3. Informationen zum Schutz der persönlichen Daten des Auftraggebers und des Interessenten sind in den Datenschutzbestimmungen auf der Website von rentcard unter www.rentcard.app/privacy abrufbar. Dies gilt ebenso für Zusatzservices (z. B. Bonitäts-, Identitäts- oder Sanktionslistenprüfung).
2. VERTRAGSGEGENSTAND UND LEISTUNGSBESCHREIBUNG
2.1. Leistungsumfang von rentcard und somit Vertragsinhalt dieser AGB ist die Nutzung des rentcard-Mieterpasses im Auftrag des Auftraggebers unter Einsatz des rentcard-Portals gemäß den Bestimmungen dieser AGB.
2.2. rentcard hat keinen Einfluss darauf, ob der Interessent aufgrund der automatisierten Beurteilung (z.B. Bonitätsprüfung) eine bestimmte Reihung als Bewerber für das angebotene Produkt bzw. die von dem Auftraggeber angebotene Leistung erhält oder ob es im weiteren Verlauf zu einem Vertragsschluss zwischen dem Interessenten und dem Auftraggeber kommt.
2.3. Die automatisierten Beurteilungen erfolgen im Auftrag des Auftraggebers auf Basis von Informationen zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage eines Interessenten (die “Bonitätsinformationen”) oder auf Basis von weiteren Informationen zur Vergabe bzw. Verkauf eines Produktes oder Erbringung einer Leistung.
2.4. Die Ermittlung der Bonitätsinformationen, sowie der Informationen zur Geschäftsabwicklung, erfolgen unter Anderem auf Basis der Buchungen auf den, von Interessenten angegebenen, Bankkonten und durch rentcard durchgeführte Analysen oder den eigenen Angaben des Interessenten oder vom Interessenten zur Verfügung gestellten Angaben. rentcard führt den KontoInformationsDienst (im Folgenden “KID”) zum Abruf von Bankkontodaten nicht selbst durch. Die Erbringung des KID erfolgt durch von rentcard an die Plattform angebundene, nach PSD2-/BaFin-regulierte Konto-Informationsdienstleister. Hier gelten gesonderte AGB und Datenschutzbestimmungen der finAPI, die den Interessenten bei der Nutzung des KID informieren. Eine inhaltliche Prüfung der von finAPI bereitgestellten Informationen und der eigenen Angaben des Interessenten, insbesondere hinsichtlich ihrer Richtigkeit, Vollständigkeit und Schlüssigkeit, wird von der rentcard GmbH nicht vorgenommen.
2.5. Einbindung von Dienstleistern und Zusatzmodulen
rentcard ist berechtigt, zur Erbringung einzelner Leistungsbestandteile oder Zusatzfunktionen (Add-on-Module) externe, nach Datenschutz- und IT-Sicherheitsstandards geprüfte Dienstleister einzusetzen. Hierzu können insbesondere Dienste zur Bonitätsprüfung, Identitätsprüfung oder Sanktionslistenprüfung gehören.
Der Interessent kann über die Plattform optionale Zusatzmodule nutzen. Diese werden technisch durch rentcard vermittelt; die Durchführung erfolgt über datenschutzkonforme Systeme externer Anbieter. rentcard übermittelt an diese Anbieter ausschließlich die erforderlichen Daten zur Durchführung und erhält das Ergebnis in strukturierter Form zurück.
Die Nutzung solcher Dienste erfolgt entweder
– im Auftrag des Interessenten selbst (z. B. Bonitäts- oder Identitätsprüfung zur Ergänzung des Mieterprofils), oder
– im Auftrag eines Geschäftskunden (z. B. Vermieter) auf Grundlage eines berechtigten Interesses gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Der Geschäftskunde bestätigt mit jedem Abruf einer Prüfung über rentcard automatisch das Vorliegen eines berechtigten Interesses; rentcard protokolliert diesen Vorgang als Nachweis.
Alle im Rahmen solcher Prüfungen gewonnenen Daten dürfen ausschließlich zur Bewertung der Vermietungseignung und zur Abwicklung des Bewerbungsprozesses verwendet werden. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere zu Werbe-, Kredit- oder Scoringzwecken, ist untersagt.
rentcard behält sich das Recht vor, eingebundene Dienstleister jederzeit zu wechseln oder zusätzliche Anbieter einzubinden, sofern hierdurch der vertraglich geschuldete Leistungsumfang nicht beeinträchtigt wird.
2.6. Der Interessent erhält im Auftrag des Auftraggebers eine Einladung zur Durchführung eines rentcard-Mieterpasses per Nachricht (z.B. E-Mail), oder über die Website bzw. Software des Auftraggebers oder dessen Dienstleister. Sofern der Interessent der Durchführung der Bonitätsprüfung zustimmt und seine Stammdaten und Kontoinformationen, sowie Daten über seine Finanzsituation (zusammen: die „Daten“) angibt, erhält der Interessent das Ergebnis seiner Bonitätsprüfung vom rentcard Mieterpass direkt oder durch den Auftraggeber dargestellt, oder per Nachricht (z.B. E-Mail) zugesendet. Sofern der rentcard-Mieterpass für den Interessenten entgeltlich ist, kann dieser nur dann durchgeführt werden, wenn der Interessent dieses Entgelt entrichtet. Aufgrund von Wartungsarbeiten, technischen Störungen / Fehlern oder sonstigen von rentcard nicht zu vertretenden Umständen kann es jedoch sein, dass der rentcard-Mieterpass zeitweise nicht erreichbar ist bzw. Antworten längere Zeit benötigen.
2.7. Die Kategorisierung der Kontotransaktionsdaten (Name des Empfängers und des Auftraggebers der Buchung, IBAN des Empfängers und des Auftraggebers der Buchung, Buchungstext, Transaktionsdatum und Transaktionsbetrag) erfolgt automatisiert auf Basis von Textanalyse und statistischen Verfahren bzw. Mustererkennung anhand der Verwendungszwecke (z.B. „Einkommen“ oder „Miete“) und der Buchungshöhe. Die so gewonnenen Daten werden mittels statistischer Analyse und Aggregation der einzelnen Kategorien analysiert und daraus Bonitätsinformationen berechnet sowie Informationen zur Geschäftsabwicklung (z.B. IBAN, Kontoinhaber) erhoben. Aus den berechneten Bonitätsinformationen werden Kategorien gebildet, die die Finanzsituation und die Erfüllung vorgegebener Bonitätskriterien anonymisiert im Verhältnis zu anderen Mietbewerbern im Allgemeinen, nicht im direkten Vergleich der Bewerber eines Objekts, darstellen. Zudem wird hieraus ein übergreifender Wert berechnet, der eine Gesamtbeurteilung auf Grundlage der Kriterien des Auftraggebers ermöglicht.
2.8. Der Interessent kann frei darüber entscheiden, ob die Bonitätsprüfung durchgeführt und das Ergebnis des Rentcard-Mieterpasses an den Auftraggeber weitergeleitet werden sollen. Die Zustimmung zu dieser Weiterleitung wird vom Interessenten am Ende der Bonitätsprüfung eingeholt.
2.9. Das Ergebnis der Bonitätsprüfung wird dem Interessenten direkt über das rentcard Portal, oder in einer vom Auftraggeber und dem Interessenten verwendeten Plattform oder anderen Software, oder per Benachrichtigung durch den Auftraggeber, angezeigt.
2.10. Das Ergebnis des rentcard-Mieterpasses wird dem Auftraggeber nach der Einwilligung des Interessenten zur Weiterleitung durch rentcard übermittelt (entweder direkt auf einem eigens hierfür angebotenen Webportal oder per API (Programmierschnittstelle)). Gemäß den Datenschutzbestimmungen des rentcard-Mieterpasses wird dieses Ergebnis nach Ablauf einer Frist dem Auftraggeber nicht mehr bereitgestellt und zu diesem Zeitpunkt („Löschungszeitpunkt“) aus der Auftraggeberansicht im rentcard-Portal entfernt.
2.11. Bei einer entsprechenden Vereinbarung mit den Interessenten, oder bei einem berechtigten wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers (z.B. Zahlungsverzug oder Zahlungsausfall eines Interessenten bei einer bestehenden Geschäftsbeziehung), kann der Auftraggeber rentcard über den Zahlungsverzug oder Zahlungsausfall eines Interessenten informieren, und die Daten können auf Anfrage nach dem Löschungszeitpunkt, im Rahmen der gesetzlichen Rahmenbedingungen, Löschfristen und Datenschutzbestimmungen von rentcard, einem weiteren Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Ausschließlich der Auftraggeber ist verpflichtet, diese abweichenden Regelungen oder entsprechende Vereinbarungen mit dem Interessenten oder dessen berechtigtem wirtschaftlichem Interesse nachzuweisen. Der Auftraggeber ist für die angegebenen Daten alleine verantwortlich. Der Auftraggeber haftet für etwaige Verletzungen des Datenschutzes und Schäden, die durch ein fehlendes berechtigtes wirtschaftliches Interesse gegenüber der rentcard und den betroffenen Interessenten entstehen.
2.12. rentcard behält sich das Recht vor, dem Auftraggeber oder dem Interessenten kein Bonitätsprüfungsergebnis zu übermitteln oder um zusätzliche Auskünfte / einen Kommentar ersuchen, wenn aufgrund nicht eindeutiger, unrichtiger oder unvollständiger Kontotransaktionsdaten, oder aufgrund von Schwierigkeiten bei der Analyse der Kontotransaktionsdaten eine seriöse Bonitätsprüfung nicht möglich ist, oder Bedenken hinsichtlich der Durchführung einer solchen Bonitätsprüfung bestehen. rentcard wird den Auftraggeber und den Interessenten hierüber informieren.
2.13. rentcard behält sich das Recht vor, keine Bonitätsprüfung von dem Interessenten durchzuführen, wenn ein Abruf der Kontotransaktionsdaten aufgrund technischer Störungen oder Fehler nicht möglich ist, oder vom Interessenten kein geeignetes Konto für die Bonitätsprüfung angegeben wurde. rentcard wird den Interessenten hierüber informieren.
3. VERTRAGSABSCHLUSS
3.1. Der Interessent erhält von rentcard im Auftrag des Auftraggebers mittels einer Nachricht (z.B. per E-Mail) eine Einladung zur Durchführung einer Bonitätsprüfung. Alternativ dazu hat der Interessent die Möglichkeit, die Bonitätsprüfung auch selbstständig über einen Link auf einer von Dritten betriebenen Plattform zu starten.
3.2. Der Vertrag zwischen rentcard und dem Interessenten kommt erst wirksam zustande, wenn der Interessent seine Stammdaten und Kontoinformationen eingegeben hat, sowie das angegebene Entgelt geleistet hat und den Button „Starten“ (bzw. den Button mit einer sinngemäßen Bezeichnung) angeklickt hat, sofern nicht der Auftragsgeber das Entgelt geleistet hat oder das Angebot kostenlos von rentcard zur Verfügung gestellt wird.
3.3. Allfällige Angebote von rentcard zum Vertragsabschluss sind freibleibend und unverbindlich und stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung durch den Interessenten dar.
4. RECHTE UND PFLICHTEN DES INTERESSENTEN
4.1. Der Interessent verpflichtet sich, seine Daten wahrheitsgemäß anzugeben. Der Interessent erhält vom Auftraggeber oder von rentcard die Möglichkeit, Einsicht in das Ergebnis der Bonitätsprüfung zu nehmen. Falls es sich aus Sicht des Interessenten um ein falsches Ergebnis der Bonitätsprüfung handeln sollte, ist der Interessent im Sinne einer wahrheitsgetreuen Angabe seiner Daten dazu verpflichtet, rentcard innerhalb von zwei Werktagen, per E-Mail an support@rentcard.app darüber zu informieren, und den Auftraggeber der Bonitätsprüfung zu verständigen bzw. das Ergebnis der Bonitätsprüfung richtigzustellen. Der Interessent ist für die angegebenen Daten alleine verantwortlich.
4.2. Der Interessent ist verpflichtet, seine Daten vor unberechtigtem Zugriffen Dritter, missbräuchlicher Nutzung oder in betrügerischer Absicht vorgenommener Verwendungen zu schützen. Der Interessent hat unverzüglich jede unberechtigte, missbräuchliche Nutzung oder in betrügerischer Absicht vorgenommene Verwendung seiner Daten sowie den Verdacht, dass seine Daten einer solchen Gefahr ausgesetzt sein könnten, per E-Mail an privacy@rentcard.id zu melden.
4.3. Der Interessent ist nicht berechtigt, das Ergebnis der Bonitätsprüfung an Dritte weiterzugeben oder in sonstiger Form Dritten zum Gebrauch zu überlassen. Ausgenommen hiervon sind sämtliche direkt von rentcard angebotenen Lösungen mit expliziter Bestimmung der Weitergabe (z.B. PDF rentcard).
4.4. Der Interessent verpflichtet sich, keine störenden Eingriffe mit technischen oder elektronischen Hilfsmitteln in den rentcard-Mieterpass sowie in der zugrunde liegenden Software, insbesondere Hackingversuche, Einschleusen von Viren/Würmern/Trojanern oder sonstige Störungsversuche, zu unternehmen.
5. RECHTE UND PFLICHTEN VON RENTCARD
5.1. rentcard ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen oder sich bei der Erbringung vertragsgegenständlicher Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen. rentcard kann zur Erbringung einzelner Leistungen geprüfte Unterauftragnehmer einsetzen.
5.2. rentcard ist berechtigt, mit den Kontoinformationen des Interessenten auf das vom Interessenten angegebene Bankkonto über zugelassene Dienstleister zuzugreifen, um die Bonitätsprüfung vornehmen zu können.
5.3. rentcard legt höchsten Wert auf den Schutz der Daten und wird diese durch den Einsatz von Schutzmechanismen entsprechend dem aktuellen Stand der Technik vor unberechtigtem Zugriff Dritter, missbräuchlicher Nutzung oder in betrügerischer Absicht vorgenommene Verwendungen schützen.
5.4. rentcard ist nicht verpflichtet, die vom Interessenten angegebenen Daten auf Ihre Richtigkeit, Schlüssigkeit oder Vollständigkeit zu überprüfen, sowie ob neben dem vom Interessenten angeführten Bankkonto noch andere Bankkonten für die Bonitätsprüfung relevant sein können. rentcard überprüft, ob ein erfolgreicher Login auf das Bankkonto des Interessenten erfolgt ist (z.B. ob eine 2-Faktor-Authentifizierung erfolgreich durchlaufen wurde). rentcard ist jedoch nicht verpflichtet, zu überprüfen, ob das vom Interessenten bekannt gegebene Bankkonto dem Interessenten zuzurechnen ist.
5.5. Des Weiteren ist rentcard nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber angegebenen Informationen über ein angebotenes Produkt oder eine angebotene Leistung zu überprüfen. Für den Inhalt und die Richtigkeit der Informationen zu einem angebotenen Produkt oder einer Leistung ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.
6. ENTGELT UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
6.1. Sofern nicht anders angegeben, ist die Bonitätsprüfung für den Interessenten unentgeltlich. Sofern für die Bonitätsprüfung ein Entgelt anfällt, wird hierüber transparent hingewiesen. Das zu leistende Entgelt kommt unter Zugrundelegung der in der Einladung zur Bonitätsprüfung dargestellten Informationen, der aktuellen Preislisten, Prospekten und Geschäftsbriefen dargestellten Konditionen und Leistungen sowie weiteren Angaben zustande.
6.2. rentcard behält sich das Recht vor, abweichende Entgelte, Gebühren und sonstige Konditionen für zukünftige Bonitätsprüfungen, oder an ausgewählte Neukunden oder Bestandskunden, zu verrechnen oder vertraglich vorzusehen, ohne dass mögliche, daraus resultierende Vorteile an den Interessenten weitergegeben werden müssen (z.B. durch eine Anpassung der Entgelte für zukünftige Bonitätsprüfungen des Interessenten, das Verschenken von Gratis-Bonitätsprüfungen im Zuge einer Werbekampagne, oder durch von den AGB abweichende, abgeschlossenen Verträge mit bestimmten Kunden).
6.3. Das Entgelt wird unmittelbar vor Durchführung der Bonitätsprüfung oder der Übermittlung des Ergebnisses fällig und ist damit Voraussetzung für die Erbringung der Leistungen und der Bonitätsprüfung durch rentcard, sofern die Bonitätsprüfung für den Interessenten nicht unentgeltlich durchgeführt wird.
7. GEWÄHRLEISTUNG
7.1. Sofern rentcard die Leistungen gegenüber dem Interessenten unentgeltlich erbringt, bestehen keine Gewährleistungsansprüche des Interessenten.
7.2. rentcard leistet ausschließlich dafür Gewähr, dass die Bonitätsprüfungen gemäß den Bestimmungen dieser AGB durchgeführt werden.
7.3. rentcard stellt den rentcard-Mieterpass (und ähnliche Produkte) grundsätzlich 24 Stunden und 7 Tage pro Woche zur Nutzung zur Verfügung. Es kann jedoch unter anderem im Rahmen von Wartungsarbeiten, Weiterentwicklungen oder anderweitigen technischen Störungen zu vorübergehenden Unterbrechungen oder Beeinträchtigungen des rentcard-Mieterpasses kommen. rentcard übernimmt daher keine Gewähr dafür, dass der rentcard-Mieterpass (und ähnliche Produkte) sowie die zugrunde liegende Software ständig, vollständig und fehlerfrei verfügbar sind. rentcard haftet nicht für etwaige dem Interessenten entstandene Schäden, die aus derartigen Umständen resultieren, sofern rentcard kein grobes Verschulden (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz) trifft. Geplante Wartungsarbeiten werden im Voraus über die Plattform oder per E-Mail angekündigt.
8. WIDERRUF
Wenn Sie als Verbraucher eine Leistung kostenpflichtig bestellen, haben Sie das folgende Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Vertragsabschluss.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns rentcard GmbH, Leopoldstraße 169 a, 80804 München, Tel.-Nr.: +49 89 21545761 support@rentcard.app mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen für diese Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und die Ausführung der Dienstleistung erst nachdem begonnen haben, dass Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
Ende der Widerrufsbelehrung
9. HAFTUNG
9.1. Für Schäden, die dem Interessenten im Zusammenhang mit dem rentcard-Portal und den Services durch rentcard, Unterauftragnehmer oder deren jeweiligen Erfüllungsgehilfen entstehen, gilt Folgendes: Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Vorliegen einer Garantie ist die Haftung unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ebenfalls unbeschränkt. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung beschränkt auf darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden in Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Jede weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist außer für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz ausgeschlossen.
9.2. rentcard haftet für Datenverluste sowie Kosten nutzloser Dateneingabe im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen nur in dem Umfang, der sich auch dann nicht vermeiden hätte lassen, wenn der Interessent die bei ihm vorhandenen Daten jeweils im jüngsten Bearbeitungsstand in maschinenlesbarer Form gesichert hätte.
9.3. Ein etwaiges Mitverschulden des Interessenten ist in jedem Falle zu berücksichtigen. Der Interessent ist insbesondere verpflichtet, die von ihm eingestellten und von rentcard dargestellten Daten wenigstens durch ein einmaliges persönliches Lesen vor der Übertragung auf deren Richtigkeit zu prüfen.
9.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter von rentcard.
9.5. Die Auswahl der Bonitätsinformationen zur Vergabe/Verkauf eines Produkts oder zur Erbringung einer Leistung (z.B. die Höhe des Einkommens in Relation zur Höhe des Entgelts) erfolgt ausschließlich durch den Auftraggeber. Die Beurteilung der Erfüllung dieser Kriterien erfolgt ausschließlich auf Basis von aktuell verfügbaren Kontotransaktionsdaten, sowie eigenen Angaben des Interessenten, und lässt keine Prognose über zukünftige Entwicklungen zu. rentcard haftet nicht dafür, dass die vom Auftraggeber ausgewählten Bonitätsinformationen die Bonität des Interessenten korrekt widerspiegeln und/oder geeignet sind, die tatsächliche Ausfallswahrscheinlichkeit des Interessenten abzubilden.
9.6. Für die Durchführung der Bonitätsprüfung und der Einschätzung verwendet rentcard geeignete mathematisch-statistische Verfahren. Außerdem werden technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen, um das Risiko von Fehlern bei der Durchführung der Bonitätsprüfung zu minimieren. Die Berechnungslogik der Bonitätsprüfung unterliegt dem Geschäftsgeheimnis von rentcard, die Dokumentation und Beschreibung der Zusammenhänge kann jedoch gegenüber Aufsichtsbehörden im Rahmen der rechtlichen Erfordernisse nachgewiesen werden.
9.7. Klarstellend wird festgehalten, dass die Vergabe/Verkauf eines Produktes bzw. Erbringung einer Leistung dem Auftraggeber obliegt und rentcard hierfür keine Haftung übernimmt.
9.8. Die vom Interessenten angegebenen Daten, und insbesondere die freigegebenen Daten eines Bankkontos des Interessenten, werden von der rentcard GmbH ausschließlich für die Zwecke der Verarbeitung gemäß den AGB, Datenschutzbestimmungen und Einwilligungserklärungen herangezogen. Die vom Interessenten angegebenen Daten werden nicht auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Schlüssigkeit geprüft und rentcard übernimmt keinerlei Haftung, sofern rentcard kein grobes Verschulden (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz) trifft. Es wird ebenso nicht überprüft, ob neben dem vom Interessenten angeführten Bankkonto noch weitere Bankkonten für die Verarbeitung relevant sein können. Eine Haftung für die rentcard GmbH ist daher ausgeschlossen.
9.9. rentcard übernimmt keinerlei Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit, die Vollständigkeit, die Schlüssigkeit und die Aktualität der abgefragten Kontoinformationen sowie für die Verfügbarkeit dieser Daten.
9.10. Haftung für Inhalte und Leistungen externer Dienstleister
rentcard übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der von externen Dienstleistern übermittelten Daten. Diese werden unverändert an den Interessenten weitergegeben.
rentcard haftet nicht für Entscheidungen, die der Interessent oder Dritte auf Grundlage der durch Partner-Module bereitgestellten Informationen treffen.
Ansprüche im Zusammenhang mit der Datenerhebung oder -verarbeitung durch externe Dienstleister sind unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Dienstleister geltend zu machen.
10. ÄNDERUNGEN DER AGB
10.1. rentcard behält sich vor, diese Verbraucher-AGB jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zu ändern. Die Ankündigung erfolgt durch Mitteilung der geänderten Verbraucher-AGB auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail) unter Angabe des Zeitpunkts der Wirksamkeit der Änderungen.
10.2. Widerspricht der Interessent nicht innerhalb von sechs Wochen nach Mitteilung, so gelten die abgeänderten Verbraucher-AGB als angenommen. In der Ankündigung der Änderung wird die Bedeutung der Sechswochenfrist gesondert hervorgehoben.
10.3. Bei einem fristgemäßen Widerspruch des Interessenten gegen die geänderten Verbraucher-AGB ist rentcard unter Wahrung der berechtigten Interessen des Interessenten berechtigt, den mit dem Interessenten bestehenden Vertrag zum Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die Änderungen wirksam werden. Entsprechende Inhalte des Interessenten werden sodann aus der Datenbank gelöscht. Der Interessent kann hieraus keine Ansprüche gegen rentcard geltend machen.
11. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
11.1. Die Rechtsverhältnisse zwischen rentcard und dem Interessenten unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahl gilt nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Interessent seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
11.2. Für Interessenten als Verbraucher besteht ein Gerichtsstand am jeweiligen Wohnsitz des Interessenten sowie als zusätzlicher Gerichtsstand München.
11.3. Bei der Durchführung des rentcard Mieterpasses eines Interessenten auf einer von Dritten betriebenen Plattform, sind die dort geltenden Nutzungsbestimmungen und AGB zu beachten.
12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
12.1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung, von diesem Formerfordernis abzugehen.
12.2. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen AGB und abweichenden schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien, gehen die Bestimmungen der abweichenden Vereinbarungen vor.